Nutzen Sie das für Sie kostenfreie Angebot einer Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI. Wir beraten Sie, damit Sie die optimale Versorgung für sich oder Ihre Angehörigen bekommen!
Sie erhalten Unterstützung durch Ihre Angehörigen und das Pflegegeld wird Ihnen monatlich ausgezahlt. Hierbei ist lediglich ein Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI durch einen Pflegedienst durchzuführen. Der Beratungsbesuch findet von Pflegegrad 2-3 halbjährlich und bei einem Pflegegrad 4-5 Quartalsweise statt.
Wir beraten Sie nach § 37.3 SGB XI und machen dafür zeitnah Termine, sodass Sie Ihr Pflegegeld stets bekommen.
Wir beraten Sie, damit Sie die optimale Versorgung für sich oder Ihre Angehörigen bekommen!
Sie haben noch keine Pflegestufe, benötigen aber eine? Dann können wir Sie auch hier unterstützen. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie vom Antrag bis zur Pflege in Ihrem zu Hause.
Sie benötigen eine Wohnumfeldberatung? Wir helfen Ihnen, ihre Wohnung barrierefrei zu gestalten, senken dadurch ihr Sturzrisiko und erhöhen langfristig Ihre Lebensqualität. Unsere für den Kreis Kleve zugelassene Wohnumfeldberaterin Angelika Heiss hilft Ihnen bei allen Fragen und Problemen gerne weiter, so können sie z.B. Änderungen am Badezimmer staatlich bezuschussen lassen. Mit einem entsprechenden Beratungs – Gutschein des Kreis Kleve ist eine Wohnumfeldberatung sogar kostenfrei für Sie.
Anspruch auf Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI:
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen
Pflegegrad 2 bis 5
Verpflichtet zur Pflegeberatung:
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten
Pflegepersonen
Häufigkeit der Beratung:
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
- Unterstützung zur Beantragung der Pflegestufe
- Wohnumfeldberatung
- Beratung zu unterstützenden Hilfsmitteln
- Beratungen zu möglichen Zuschüssen