FAQ zum Thema Ambulante Pflege

Häufig gestellte Fragen zum Thema Ambulante häusliche Pflege

Sie oder Ihre Angehörigen informieren sich gerade über die Möglichkeit von ambulanter Pflege oder stehen vor der Entscheidung, einen Pflegedienst zu beauftragen?
Dann haben Sie sicherlich viele offene Fragen. Deshalb haben wir hier für Sie die häufigsten Fragen rund um ambulante Pflege und unsere Pflegeleistungen zusammengestellt. 

Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen ein klares Verständnis unserer Angebote und der verschiedenen Aspekte der Pflege zu vermitteln. Egal, ob Sie sich über die Beantragung eines Pflegegrades informieren, mehr über das Pflegegeld erfahren möchten oder Unterstützung bei der Wahl der richtigen Pflegeleistungen suchen – wir sind für Sie da.

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu klären und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Sie möchten ein unverbindliches Beratungsgespräch?

Wir bieten eine Vielzahl von Pflegeleistungen an, darunter Grundpflege, Behandlungspflege, Wundversorgung, Pflegeberatung, hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuungsangebote. Unser Ziel ist es, die Lebensqualität unserer Patienten durch individuelle Betreuung und Pflege zu verbessern.

Sie können uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gemeinsam klären wir Ihren Pflegebedarf und erstellen einen individuellen Pflegeplan, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Die Kosten für die Pflege können je nach Pflegegrad von der Pflegekasse, der Krankenkasse oder auch privat übernommen werden. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Abrechnung der Pflegeleistungen und beraten Sie gerne zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten.

Wir betreuen Patienten in Rees, Millingen, Isselburg, Haldern, Mehr, Anholt, Haffen und Umgebung. Pflegeberatungsgespräche können ebenfalls für Wesel und Emmerich vereinbart werden.

Wir bieten im Rahmen des Möglichen flexible Betreuungszeiten, die sich nach den individuellen Bedürfnissen unserer Patienten richten. Unser Team ist sowohl für regelmäßige Besuche als auch für kurzfristige Einsätze verfügbar.

Die Qualität unserer Pflege wird durch regelmäßige Schulungen unseres Personals, interne Audits und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Zudem legen wir großen Wert auf persönliches Feedback von unseren Patienten und deren Angehörigen.

Der Pflegebedarf wird durch eine ausführliche Beratung und Begutachtung ermittelt. Dabei besprechen wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen alle relevanten Aspekte, um eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen.

Ja, wir bieten umfangreiche Pflegeberatung für pflegende Angehörige mit einem Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI? an. Dabei geben wir Tipps und Unterstützung, wie Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bestmöglich zu Hause versorgen können.

Um einen Pflegedienst zu beantragen, können Sie sich direkt an uns wenden. Wir vereinbaren ein Beratungsgespräch, um Ihren Pflegebedarf zu ermitteln und Ihnen bei der Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse zu helfen. Gemeinsam erstellen wir dann einen individuellen Pflegeplan, der auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Ein Pflegevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Pflegedienst, in der die zu erbringenden Pflegeleistungen, die Kosten und weitere Bedingungen festgehalten werden. Er regelt die rechtlichen Grundlagen der Pflege und stellt sicher, dass alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.

Der Pflegevertrag kann von Ihnen jederzeit mit einer Frist von in der Regel zwei Wochen gekündigt werden. In besonderen Fällen, wie z.B. bei einem Umzug ins Pflegeheim, kann auch eine fristlose Kündigung möglich sein. Details hierzu finden Sie im Pflegevertrag oder Sie können uns direkt kontaktieren, um die genauen Schritte zu besprechen.

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung des Pflegebedarfs einer Person, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen  vorgenommen wird. Er bestimmt, in welchem Umfang eine Person Anspruch auf Pflegeleistungen hat. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit).

Es gibt fünf Pflegegrade. Jeder Pflegegrad entspricht einem bestimmten Maß an Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Pflegebedürftigkeit.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der den Pflegegrad festlegt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und Vorbereitung auf die Begutachtung.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu. Dazu gehören Pflegegeld, Sachleistungen, und weitere Unterstützungsleistungen. Wir beraten Sie gern zu den genauen Beträgen.

Die Leistungsgrundlagen für die Pflege richten sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) und umfassen Geldleistungen wie Pflegegeld, Sachleistungen, Kombinationspflege, Verhinderungspflege, und Entlastungsleistungen. Diese Leistungen können je nach Pflegegrad variieren.

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Es wird direkt an den Pflegebedürftigen gezahlt und kann frei verwendet werden, um die häusliche Pflege sicherzustellen.

Pflegegeld können Pflegebedürftige beziehen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden und mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind.

Die Höhe des Pflegegeldes hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Zum Beispiel erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 monatlich 316 Euro, während bei Pflegegrad 5 ein Betrag von 901 Euro gezahlt wird. Diese Beträge können sich jedoch ändern, daher beraten wir Sie gerne über die aktuellen Sätze.

Geldleistungen im Pflegebereich umfassen das Pflegegeld, das Pflegebedürftige erhalten, wenn sie von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern zu Hause gepflegt werden. Diese Leistungen ermöglichen es den Pflegebedürftigen, die Pflege individuell zu gestalten.

Kombinationspflege bedeutet, dass Pflegebedürftige sowohl Sachleistungen eines Pflegedienstes als auch Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige in Anspruch nehmen. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem, in welchem Umfang Sachleistungen genutzt werden.

Sachleistungen sind Pflegeleistungen, die direkt durch einen Pflegedienst erbracht werden. Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse übernommen, und der Pflegedienst rechnet diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von einem Pflegedienst nach ärztlicher Verordnung durchgeführt werden, z.B. Wundversorgung, Medikamentengabe oder Injektionen. Diese Leistungen dienen der medizinischen Versorgung und Heilung von Erkrankungen.

Eine ärztliche Verordnung ist ein Rezept oder eine Anordnung eines Arztes für bestimmte medizinische Maßnahmen, die durch einen Pflegedienst durchgeführt werden. Sie ist notwendig, um Behandlungspflege durch den Pflegedienst zu erhalten und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicherzustellen.

Verhinderungspflege ist eine Leistung, die genutzt werden kann, wenn die Hauptpflegeperson, z.B. ein Angehöriger, vorübergehend verhindert ist, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit. In dieser Zeit übernimmt der Pflegedienst die Pflege des Patienten.

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Besuch durch einen Pflegedienst für Pflegegeldempfänger, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Er dient auch dazu, pflegende Angehörige zu beraten und zu unterstützen.

Gerne können Sie sich bei uns direkt einen Termin für Ihr Pflegeberatungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI buchen.

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI sind zusätzliche finanzielle Mittel, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen können, um Betreuungs- und Entlastungsangebote, wie z.B. Tagespflege, zu nutzen. Diese Leistungen sollen die pflegenden Angehörigen entlasten.

Entlastungsleistungen können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 beziehen. Sie dienen dazu, pflegende Angehörige zu unterstützen und die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag zu entlasten.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Dieser Betrag kann für verschiedene Entlastungsangebote genutzt werden, wie z.B. Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder hauswirtschaftliche Hilfen.

Investitionskosten sind Kosten, die nicht direkt mit der Pflege zusammenhängen, sondern mit der Infrastruktur eines Pflegedienstes, wie z.B. für Gebäude, Fahrzeuge oder Ausstattung. Diese Kosten können teilweise auf die Patienten umgelegt werden, wenn sie Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

Ja, in der Regel fällt bei der häuslichen Krankenpflege eine Zuzahlung an. Diese beträgt 10% der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr sowie eine zusätzliche Gebühr von 10 Euro pro Verordnung. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei chronisch kranken Patienten, können Zuzahlungen entfallen.

Noch Fragen offen?

Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch.

Pflege in häuslicher Umgebung Pflegedienst Niederrhein