Was ist Verhinderungspflege?

Entlasten Sie sich mit Urlaubs- und Verhinderungspflege!

Sind Sie im Urlaub oder sollten Sie einmal krank sein oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert und können in dieser Zeit Ihren Angehören nicht pflegen, übernehmen wir die Versorgung Ihrer pflegedürftigen Angehörigen in dieser Zeit gerne für Sie.

Für Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 übernimmt dabei die eigene Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für eine notwendige Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, von bis zu 3.539€ bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr.

Einsatzbereiche von Verhinderungspflege

Alle pflegerischen Aufgaben im Bereich der großen Grundpflege wie zum Beispiel:

  • An- und Ausziehen
  • Teilwaschung: Beispielsweise Gesicht und Oberkörper oder Genitalbereich und Gesäß
  • Mundpflege und Zahnpflege, eventuell auch die Zahnprothesenversorgung und Lippenpflege
  • Ganzkörperwaschung
  • Ausscheidung (Toilettengang)
Pflege in häuslicher Umgebung Pflegedienst Niederrhein
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Verhinderungspflege: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine Leistung der Pflegekasse, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die private Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) vorübergehend ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen.

Es haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt wurden, Anspruch auf Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass die eigentliche Pflegeperson verhindert ist.

Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungspflege sowie Kurzzeitpflege zu einem Gesamtleistungsbetrag zusammengelegt, sodass die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die Pflegekasse zahlt dann ab dem 1. Juli bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr.

Maximal 42 Kalendertage pro Jahr, also sechs Wochen kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese müssen nicht zusammenhängend genutzt und können auch Stundenweise eingesetzt  werden. Dabei wird die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.

Sowohl professionelle Pflegedienste als auch Privatpersonen (z. B. Nachbarn, Freunde, entfernte Verwandte) dürfen Verhinderungspflege übernehmen. Bei nahen Angehörigen gelten besondere Regelungen zur Vergütung.

Ja. Sie kann vorab oder auch rückwirkend bei der Pflegekasse beantragt werden. Rechnungen oder Nachweise sollten dabei eingereicht werden.

Teilweise: Bei einer Ersatzpflege von bis zu 8 Stunden pro Tag wird das Pflegegeld voll weitergezahlt. Bei einer tageweisen Verhinderungspflege wird es zu 50 % weitergezahlt

Verhinderungspflege findet zu Hause statt und dient dem Ersatz der Pflegeperson. Kurzzeitpflege erfolgt stationär – z. B. in einem Pflegeheim.

Ja, z. B. mit der Kurzzeitpflege oder stundenweiser Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste. Eine Kombination muss jedoch gut geplant werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Ja, wir vom APN Ambulanten Pflegedienst Niederrhein beraten Sie gerne und übernehmen auf Wunsch auch die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema Verhinderungspflege haben oder aktuell einen Pflegedienst in Rees, Emmerich oder Isselburg suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne.

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Nach § 37 (3) SGB XI haben Sie als pflegebedürftige Person oder als Angehöriger Anspruch auf regelmäßige Pflegeberatungsgespräche – oft sogar verpflichtend bei einem Pflegegrad. Ohne regelmäßige Teilnahme drohen Leistungskürzungen.

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